Sowohl beim Beginn eines Dienstverhältnisses als auch im Besonderen bei der Beendigung eines Dienstverhältnisses gibt es eine Vielzahl von „Kleinigkeiten“ zu beachten. Oftmals wird von den Vertragsparteien bereits ein Dienstverhältnis begründet, obwohl eine der beiden Parteien der Meinung war, ein solches liegt gerade noch nicht vor. Oder im Rahmen der Beendigung gehen ArbeitgeberInnen von einem unberechtigten vorzeitigen Austritt aus, obwohl ein solcher gar nicht vorlag. Im Gegenzug sind sich ArbeitnehmerInnen oftmals nicht bewusst einen Austritt oder eine Kündigung erklärt zu haben, obwohl ihr gesetztes Verhalten oder ihre getätigten Äußerungen genau das bedeuten würden. Oftmals werden auch Kündigungen sowohl auf Seiten des Arbeitgebers als auch des Arbeitnehmers mit falschen Endterminen ausgesprochen. Die Möglichkeiten vermeidbarer Fehler sind größer als man oft denkt.
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