Der Arbeitsvertrag ist die Basis der Zusammenarbeit, ob mündlich oder besser schriftlich abgeschlossen. Viele Regelungsinhalte werden durch Gesetz und Kollektivvertrag vorgegeben, darüber hinaus obliegt die Gestaltung aber den Vertragsparteien. Es macht für beide Seiten (Arbeitgeber wie Arbeitnehmer) Sinn sich Zeit zu nehmen und Regelungsinhalte zu überlegen bzw. zu prüfen, welche Konsequenzen Regelungen im Einzelnen haben.
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