Gerade die Vielzahl an Möglichkeiten, die das Arbeitszeitgesetz bietet, um zum einen die Arbeitszeiten flexibler zu gestalten, zum anderen überbordende Kosten durch Mehr- und Überstunden hintanzuhalten, bedürfen einer genauen Analyse, um in der Folge entsprechende Vereinbarungen abzuschließen. Dabei macht es auch einen Unterschied ob im Unternehmen ein Betriebsrat eingerichtet ist oder nicht.
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