Anwalt Dr. Ronald Gingold

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Vertretung im Hauptverfahren

Mit einem Strafverfahren kommt man schneller in Berührung als man sich vorstellen kann, beispielweise bei einem Verkehrsunfall. In jedem Fall kann die Verwicklung in ein Strafverfahren negative berufliche und private Auswirkungen haben, weshalb frühzeitige Unterstützung sinnvoll ist. Oft hört man „ich brauche keine Anwalt ich habe nichts getan“ – das mag zwar sein, ist aber grundlegend falsch, weil Sie im Regelfall zu wenig über ihre Rechte und Möglichkeiten wissen und es ist kein Schuldeingeständnis bei der Polizei zu sagen – wie man es auch jedem Film kennt – ich möchte zuerst mit meinem Anwalt sprechen bzw. mangels Rechtsbeistand die Aussage – für den Moment jedenfalls – verweigern. Frühzeitige Intervention kürzt Verfahren oftmals ab, garantiert Ihnen aber jedenfalls zeitgerecht eine Strategie zu definieren, um ein Verfahren möglichst positiv zu beenden. Oftmals werden in der Ersten Überforderung Aussagen getätigt, die man später nicht mehr sagen würde, aber leider bereits aktenkundig sind und daher nur mehr relativiert werden können, daher ist eine frühzeitige professionelle Unterstützung wichtig.
 

Kommt es zur Hauptverhandlung werden dort neben dem Angeklagten auch die Be- und Entlastungszeugen gehört, sowie Gutachten von Sachverständigen erörtert. Am Ende steht die Entscheidung des Gerichtes.

Ich unterstütze Sie von der „Anzeige“ bis zum „Freispruch“ vor Gericht.